Was gehört neben der Impressumspflicht noch ins Web? Abmahnanwälte sind immer und überall auf der Suche nach Schwachstellen. Ein paar Anhaltspunkte, wie Sie sich schützen.

Rechtsberatung in Anspruch nehmen!

Zunächst der obligatorische Hinweis in eigener Sache: Ich bin kein Rechtsanwalt und diese Tipps hier ersetzen keine Fachberatung für Internetrecht! Es sind lediglich Anhaltspunkte und hier finden Sie die wichtigsten Sachen in einem sehr kurzen Überblick.

kumulus_Social_Media_Tipp_Recht1. Impressumspflicht

Das A&O ist das Impressum und enthält

  • Ihren vollständigen Namen
  • Ihre Anschrift
  • Kontaktdaten
  • ggf. zuständige Aufsichtsbehörde
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Bildnachweis
  • eine verantwortliche Ansprechperson für Presseangelegenheiten sowie redaktionelle Beiträge
  • den Haftungsausschluss (Disclaimer über die Haftung für Inhalte, Verlinkungen und das Urheberrecht).

Das Impressum muss nach allerspätestens zwei Klicks erreichbar sein.

Auch einen Hinweis über die Gültigkeit des Impressums für Profile in Social Media geben Sie hier an. Auf der anderen Seite ist die Angabe in den sozialen Netzwerken (→ zum Beispiel bei Xing) bzw. Verlinkung hin zu Ihrem Webseiten-Impressum Pflicht, wenn Sie für Ihr Unternehmen Geschäft und Umsatz generieren möchten. Für eine Facebook-Fanpage (= Unternehmensseite) gilt ebenfalls die Impressumspflicht, denn diese kann wie jede andere Webseite auch ohne Login besucht werden.

2. Datenschutzerklärung

Ebenfalls ein Muss – die Datenschutzerklärung ebenso wie die Impressumspflicht als eigener Menüpunkt in der Navigation.

3. AGB

Wenn Sie eigene – und durch einen Anwalt geprüfte – Allgemeine Geschäftsbedingungen vorweisen können, dann verlinken Sie diese auf Ihrer Webseite.

4. Nutzungsrechte von Bildmaterial

Stellen Sie – unbedingt im Vorfeld – sicher, dass Sie das vorgesehene Bildmaterial auch verwenden dürfen. Das sind die sogenannten Nutzungsrechte. Das Urheberrecht ist einmalig und verbleibt – wie der Name schon sagt – bei der Person, die das Bild erstellt hat und ist nicht übertragbar. Im Bildnachweis im Impressum geben Sie alle relevanten Daten und Darstellungsformen an. Wie kommen Sie an diese Informationen?

  • Fragen Sie den Urheber, wie er dargestellt und/oder verlinkt werden möchte.
  • Sichern Sie sich in den Nutzungsbedingungen bei Online-Bilddatenbanken ab.
  • Vergewissern Sie sich ggf. über die → Rahmenbedingungen der Creative Commons Lizenzen.

Am sichersten sind Sie natürlich, wenn Sie nur eigenes Bildmaterial verwenden 🙂

5. Like-Button vs. Share-Button

Zu Beginn von 2016 sorgte das Urteil zur Abmahnfähigkeit des Like-Buttons von Facebook für Furore. Sofern noch auf Ihrer Webseite ein Like-Button integriert ist, deaktivieren Sie dieses Plugin sofort und ersetzen das durch einen Teilen-Button. Die Aushebelung bzw. Aufweichung des Datenschutzes ist der Hintergrund zum Urteil, denn dadurch werden automatisiert Daten übertragen.

6. Cookies

Ihr Surfverhalten im Internet kann durch sogenannte Cookies nachverfolgt werden. Diese Dateien werden lokal gespeichert und bilden Ihre Interessen ab. Sie bemerken sicherlich, dass Ihre Suchanfragen bei Google direkt in entsprechenden Werbeanzeigen auf den folgenden Webseiten münden. Dafür sorgen Cookies. Wenn Sie als Webseitenbetreiber einen derartigen Service nutzen, informieren Sie Ihre Besucher in jedem Fall darüber und holen sich dazu eine Einverständniserklärung ab.

7. Verschlüsselung

Allerspätestens seit der finalen Einführung der DSGVO gilt: → Ihre Webseite muss SSL-verschlüsselt sein.

Was können Sie also tun?

Wie gesagt: Dieser Artikel sensibilisiert Sie für die Bedeutung rechtlicher Aspekte als Webseitenbetreiber – eine eingehende Beratung ersetzt die Lektüre jedoch auf gar keinen Fall. An wen wenden Sie sich? Für rechtssichere Impressen und Datenschutzerklärungen rufen Sie den Impressumsgenerator auf www.erecht24.de auf, diese sind dort kostenlos zu beziehen. Darüber hinaus suchen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens auf, der auf Internetrecht spezialisiert ist.

In diesem Sinne: sensibilisierte Grüße,
Ihr Christoph Ziegler
«Offline-Business online beleben.»

(Bildquelle: eigenes Material)

(Hinweis: Dieser Artikel wurde am 10.04.2020 aktualisiert.)

About the Author

J. Christoph Ziegler ist Social Media Stratege und der Kopf bei kumulus ® – besonnen, auf Augenhöhe und immer wohlwollend kritisch. Sein Credo? Offline-Business online beleben! Hier im kumulus-Blog liefert er Impulse zum Start in Social Media und gibt zwischendurch kurze und knackige Tipps für soziale Netzwerke und eine gelungene Kommunikation.

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