Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Allgemeines

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Herrn Christoph Ziegler, handelnd unter der Bezeichnung kumulus Beratung. Perspektiven für Social Media | Strategie | Kommunikation, im Folgenden „kumulus“ oder „Firma kumulus“ genannt, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Leistungen zwischen der Firma kumulus und den Auftraggebern in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen und die Preislisten der Firma kumulus an.

(2) Herr Christoph Ziegler erbringt unter der Bezeichnung kumulus Beratung. Perspektiven für Social Media | Strategie | Kommunikation Dienstleistungen insbesondere aus den Bereichen Marketing und Vertriebsberatung, Strategie, Konzeption, Kommunikationsdesign, Kreation von Drucksachen, Textarbeiten, Druck (Offset & Digital), Promotion und Aktionsumsetzung. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von

  • On- und Offline-Beratung sowie einer Online-Sprechstunde,
  • Onlinekursen,
  • Veranstaltungen wie Workshops,
  • Seminaren und Trainingsveranstaltungen,
  • Vorträgen,
  • Erstellung von E-Books und die
  • Durchführung von Barcamps an.

Die detaillierte Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen der Firma kumulus ergeben sich aus dem Inhalt der kumulus-Webseite, den Ausschreibungsunterlagen, den Briefings, den Projektverträgen sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Firma kumulus stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

Die AGB gelten auch dann, wenn die Firma kumulus in Kenntnis entgegenstehender oder von AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(4) Jedes von diesen AGB abweichende Verhalten der Firma kumulus stellt einen Einzelfall dar und ist in keinem Fall mit einem Anerkenntnis bzw. Verzicht auf diese AGB für die Zukunft verbunden.

(5) Soweit in diesen Bedingungen zuweilen die maskuline Form verwendet wird, dient dies ausschließlich der Lesbarkeit und ist mit keinerlei Wertungen gegenüber einer Geschlechtergruppe verbunden.


2. Geltungsbereich

(1) Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

„Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.


3. Vertragsabschluss und Widerspruchsfrist

(1) Die Produktdarstellungen der Firma kumulus im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

Stellt der Auftrag des Auftraggebers ein bindendes Angebot gem. § 145 BGB dar, kann dieses von der Firma kumulus innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Leistungserbringung angenommen werden.

(2) Ein Vertrag mit kumulus kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Auftrages durch kumulus zustande, was in Form einer Auftragsbestätigung in Textform oder in Form der Leistungserbringung erfolgen kann. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bestätigung zustande, es sei denn, dass der Auftraggeber binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.

Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Herrn Christoph Ziegler zustande.


4. Ablehnung und Verfügbarkeit der Angebote / Krankheit

(1) Die Firma kumulus behält sich vor, Aufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte – aus wichtigem Grund in Teilen oder vollständig abzulehnen und angebotene Produkte und Dienstleistungen einzustellen und von dem Vertrag zurückzutreten. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(2) Ein wichtiger Grund, der zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Ablehnung eines Auftrags berechtigt, liegt vor, wenn die Firma kumulus trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages oder Dienstleistungsvertrages den Liefergegenstand oder die Dienstleistung von dem Zulieferer/Dienstleistungserbringer nicht erhält.

Ein weiterer wichtiger Grund zur Ablehnung eines Auftrags liegt vor, wenn der Auftraggeber über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

(3) Soweit ein Produkt oder eine Dienstleistung vorzeitig eingestellt wird, ist dies möglich, wenn die Firma kumulus die unternehmerische Entscheidung zur Einstellung trifft und mitteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

(4) Ein darüber hinaus gehender Anspruch, insbesondere ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers, wird hierdurch nicht begründet.

(5) Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch die Firma kumulus wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet die Firma kumulus unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.


5. Verantwortung für Inhalte

(1) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Veröffentlichungen zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere Text-, Bild- und Tonunterlagen.

(2) Die Firma kumulus ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

(3) Die Firma kumulus schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben können, dass Verträge, die auf der Grundlage der bei kumulus veröffentlichten Inserate oder der von kumulus durchgeführten Veranstaltungen angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des zu schließenden Vertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.

(4) Jede Veröffentlichung bzw. jeder Auftritt über die Firma kumulus darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) beachten.


6. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen, von der Firma kumulus im Rahmen dieses Auftrages gefertigten, Arbeiten.

Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Firma kumulus.

(2) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen, sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(3) Die Firma kumulus darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Firma kumulus und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.

(4) Die Arbeiten der Firma kumulus dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei einer Zuwiderhandlung steht der Firma kumulus vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der zweifachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

(5) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Firma kumulus.

(6) Über den Umfang der Nutzung steht der Firma kumulus ein Auskunftsanspruch zu.


7. Merkmale digitaler Produkte

Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung.


8. Widerrufsrecht

(1) Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

(2) Bei einem Kauf von Eintrittskarten, z.B. für Barcamps oder das evergreen content camp, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.


9. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen zwölf Monate.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen.


10. Verträge mit Werbemittlern

(1) Mittler und Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von kumulus zu halten.

(2) Aufträge durch eine Agentur werden in Namen und auf Rechnung der jeweiligen Agentur angenommen.


11. Stornierung

(1) Bei einer Stornierung von Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist, wird der volle Preis der stornierten Leistung, vorbehaltlich der nachstehenden Absätze, in Rechnung gestellt.

(2) Bei Workshops, Seminaren und Vorträgen gewährt die Firma kumulus Abbestellungsmöglichkeiten nach folgender Staffel:

  • Aufträge, die bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstag storniert werden, werden mit 50% in Rechnung gestellt.
  • Aufträge, die bis zu 13 Tage vor dem Veranstaltungstag storniert werden, werden sofort nach Bekanntwerden der Absage mit 100% von kumulus in Rechnung gestellt.

Sonstige Nebenabsprachen gelten nicht.


12. Preise

(1) Wenn nichts anders vereinbart wurde, gelten die im jeweiligen Angebot veröffentlichten Preise. Die dort ausgewiesenen Preise sind bindend.

(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


13. Zahlungsbedingungen

(1) Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, muss auf Leistungen bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% des jeweiligen Gesamtnettoauftragswertes entrichtet werden. Der Restbetrag ist spätestens zehn Tage nach Rechnungserstellung fällig und zahlbar.

(2) Die Zahlung ist so zu leisten, dass der Rechnungsbetrag, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, frei von Spesen, Kosten und Skonti auf dem Konto der Firma kumulus eingeht.

(3) Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma kumulus anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


14. Verzug

(1) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma kumulus berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(2) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.


15. Reklamation – Mängelhaftung

(1) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung notwendiger Informationen bzw. Daten (z.B. Texte, Bilder, Daten, Tonvorlagen etc.) verantwortlich. Der Auftraggeber haftet und leistet die Firma kumulus Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferten Informationen und Daten mängelfrei und zur Weiterverarbeitung und Nutzung geeignet sind.

(2) Als nicht rechtzeitig gelten insbesondere Lieferungen nach den in den Angeboten festgelegten Annahmeschlussterminen. Als nicht einwandfrei gelten insbesondere solche Lieferungen, die nicht den technischen Angaben bzw. Anforderungen in den Angebotsbroschüren entsprechen.

(3) Der Auftraggeber hat nur in dem Ausmaß Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzleistung, in dem der Zweck der Leistung beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf das für das jeweilige Produkt oder das für den jeweiligen Service zu zahlende Entgelt.

(4) Die Haftung der Firma kumulus für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen aus Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden, § 286 BGB, sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet kumulus für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma kumulus zurückzuführen sind. Die Firma kumulus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma kumulus beruhen.

(5) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Firma kumulus darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.


16. Weitergehende Haftung

(1) Eine weitergehende, als oben genannte Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Firma kumulus ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt diese Beschränkung auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma kumulus.


17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend.

Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an die Firma kumulus ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz von kumulus.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der der Firma kumulus zuständige Gericht.

(3) Die Firma kumulus ist berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


18. Datenschutz

Die Firma kumulus speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon- und Kontoverbindung etc.), die jedoch ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung verwendet werden und nur soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, (§§ 27, 28, 33 BDSG). Darüber hinaus wird auf die Datenschutzerklärung von der Firma kumulus verwiesen.


19. Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag mit der Firma kumulus abzutreten.

Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.

Stand: 27.01.2024