Sie sind selbstständig und betreiben ein Geschäft? Wenn Sie Facebook nutzen wollen, ist ganz klar: Sie brauchen neben Ihrem Facebook Privatprofil eine Fanpage!

Wer darf in welches Wohnzimmer schauen?

Datenschutz ist seit Mai 2018 mit der finalen Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in aller Munde, spätestens seit wir sogar beim Hausarzt nochmal ein Formular zur Vertraulichkeit unterschreiben mussten. Verständnis habe ich dafür. Und nun erkläre ich Ihnen, was das mit Facebook zu tun hat.

Sie sind jetzt mein Testimonial: Sie sind selbstständig, Inhaber*in einer Firma und wohnen gegenüber Ihres Firmensitzes. Zu einer Privatparty laden Sie Ihre Freund*innen ein. Meinetwegen auch bei Facebook. Jetzt die Frage: Darf Ihre Firma wissen, wer bei Ihnen im Wohnzimmer sitzt?

Natürlich nicht.

Und genau so funktioniert das mit dem Datenschutz und der Privatsphäre. Während Ihre Gäste die Webseite oder Social-Media-Profile der Firma natürlich genauestens unter die Lupe nehmen dürfen, darf Ihre die privaten Infos Ihrer Gäste nicht erfahren.

Alle Informationen, die Sie als Privatperson in Ihrem persönlichen und personengebundenen Profil öffentlich bei Facebook (die Markierung des Posts mit der Weltkugel) einstellen, dürfen selbstverständlich auch alle sehen. Und ich meine alle Alle!

Soweit erst einmal die Datenschutzhintergrund in Kürze.

Was dürfen Sie als Selbstständige*r bei Facebook – und was nicht?

Häufig fällt mir auf – immer noch! –, dass viele Solopreneure der Einfachheit halber nur auf dem Privatprofil berufliche Dinge posten. So weit, so gut.

Facebook Privatprofil oder Fanpage – kumulus #SocialMedia TippOft fehlt jedoch die berufliche Seite – der Facebook-Fanseite.

Als Selbstständige*r sind Sie dafür verantwortlich, was auf Ihrem persönlichen Profil steht. Sie haften für die Aussagen, die mit Ihrem Geschäft zu tun haben. Das heißt, sobald Sie inhaltlich auf Ihr Business hinweisen, möchten Sie Geld verdienen. Schließlich promoten Sie Ihre Expertise.

Auch das ist in Ordnung. Selbstverständlich.

Der Original-Inhalt sollte jedoch von Ihrer Fanseite stammen. Zum einen.

Oder Sie markieren sich als Admin der Seite im textlichen Teil des Posts oder im Bild mit Ihrem persönlichen Profil. Auch das ist erlaubt.

Auf der ganz sicheren Seite sind Sie, wenn Sie in den Informationen über sich selbst Ihre Webseite, Ihr Kontaktformular verlinken oder noch besser: Ihr Impressum. Früher stand das im sogenannten Steckbrief, der bereits in einigen Profilen seitens Facebook deaktiviert wurde.

Warum? Facebook schraubt hinter den Kulissen. Immer! Die Entwickler basteln an neuen Ideen und Funktionen. Diese neuen Features kommen bei etwa zwei Milliarden (!) Nutzern weltweit Schritt für Schritt an.

Das ist nichts Neues. Wenn wir für ein Produkt nichts bezahlen, dann sind wir das Produkt. Insbesondere bei Facebook, Google und Amazon trifft das zu. Wir sind einfach Datenpakete. Dafür bekommen wir nützliche Funktionen, Vorschläge und auch Reichweite, wenn wir in Interaktion mit anderen sind.

Es gibt jemanden, der macht die Regeln – und wir nutzen ein soziales Netzwerk, stimmen den AGB damit zu. Schließlich steckt hinter jedem Social Media ein Unternehmen, das ein unternehmerisches Ziel damit verfolgt. In der Regel bedeutet das: Geld verdienen.

Und damit sind wir wieder bei Ihnen. Auch Sie möchten Geld verdienen, in dem Sie Ihre Inhalte, Beiträge, Veranstaltungen, Videos o.ä. posten. Schließlich soll man Sie als Expert*in auf Ihrem Gebiet, in Ihrer Nische wahrnehmen.

Und für das Business gehört das auf eine Facebook-Fanseite. Zuerst. Und erst im nächsten Schritt auf Ihr eigenes Facebook-Profil.

Es ist nicht erlaubt, als Firma ein persönliches Facebook-Profil zu pflegen und Kontakte als Freunde zu haben. Ihre Freunde dürfen natürlich Ihre Fanseite abonnieren.

Worauf sollten Sie im Facebook Privatprofil noch achten?

Den Link zur Webseite und/oder zum Impressum hatten wir ja schon – ich wiederhole es gerne nochmal. Achten Sie bei Ihrem Namen darauf, dass Sie Ihren Firmennamen NICHT als Nutzernamen haben. Gut, es gibt die sogenannte Klarnamenpflicht nicht mehr. Jedoch macht es Sinn, dass Sie sich mit Ihrem echten Namen und als Person zu erkennen geben.

Es geht um Vertrauen.

Schauen Sie mal auf mein → persönliches Facebook Privatprofil vorbei. Da sehen Sie solche Beiträge. Und ja, ich mache einen Unterschied zwischen „privat“ und „persönlich“. Lesen Sie mal → hier.

In diesem Sinne: Herzliche Grüße aus dem Bergischen Land,
Ihr Christoph Ziegler
«Offline-Business online beleben.»

(Bildquelle: eigenes Material)

About the Author

J. Christoph Ziegler ist Social Media Stratege und der Kopf bei kumulus ® – besonnen, auf Augenhöhe und immer wohlwollend kritisch. Sein Credo? Offline-Business online beleben! Hier im kumulus-Blog liefert er Impulse zum Start in Social Media und gibt zwischendurch kurze und knackige Tipps für soziale Netzwerke und eine gelungene Kommunikation.

Want More Great Content?

Check Out These Articles